Direkt zum Inhalt

From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2022 | S. 801-801 The following page is 801

Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Armenien angestrebt

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Armenien soll geändert werden. Das hat der Bundesrat im Mai 2022 beschlossen. Damit sollen die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting [auf Deutsch: Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung]) in puncto DBA umgesetzt und eine Missbrauchsklausel implementiert werden. Zudem werden diverse Bestimmungen aktualisiert und eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Bezug auf den Informationsaustausch auf Anfrage festgeschrieben. Von Kantonen und in Wirtschaftskreisen wird der Abschluss des Änderungsprotokolls befürwortet. Für das Inkrafttreten des Änderungsprotokolls muss dieses von den Gesetzgebern beider Länder genehmigt werden.