Urteil 6B_365/2019 vom
Art. 173 Ziff. 1 StGB. Im Wahlkampf muss es möglich sein, gegen eine Parlamentarierin den Vorwurf der Doppelmoral zu erheben und ihr anzulasten, ihr privates Verhalten stehe in Widerspruch zu ihren…
From the magazine SJZ-RSJ 24/2019 | S. 756-757 The following page is 756
Art. 173 Ziff. 1 StGB. Im Wahlkampf muss es möglich sein, gegen eine Parlamentarierin den Vorwurf der Doppelmoral zu erheben und ihr anzulasten, ihr privates Verhalten stehe in Widerspruch zu ihren…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.