Urteil 5A_214/2017 vom
Art. 301 ff. ZGB. Die gemeinsame Sorge widerspricht dem Kindeswohl, wenn der Vater über zwei Jahre keinen Kontakt mit dem Kind hatte und dessen Bedürfnisse nicht kennt. Die Ausgangslage ist anders…
From the magazine SJZ-RSJ 6/2018 | S. 146-146 The following page is 146
Art. 301 ff. ZGB. Die gemeinsame Sorge widerspricht dem Kindeswohl, wenn der Vater über zwei Jahre keinen Kontakt mit dem Kind hatte und dessen Bedürfnisse nicht kennt. Die Ausgangslage ist anders…
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