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Bundesgerichtliche Rechtsprechung

Bundesgericht, Urteil 7B_751/2023 vom 7. Dezember 2023

Art. 8 EMRK; Art. 9 Abs. 3 lit. d Konkordat der ostschweizerischen Kantone über Vollzug von Strafen und Massnahmen. Es ist für Familienangehörige zumutbar, eine Reisezeit von sechs Stunden auf sich zu nehmen, um den inhaftierten Ehemann und Vater in der Justizvollzugsanstalt zu besuchen. Die Besuche erweisen sich damit zwar als aufwändig, nicht aber als unmöglich.